Kwan Um Zen Schule
Deutschland
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Herzlich willkommen im Zen Zentrum Berlin!
Zen-Meister Seung Sahn hat seine Schüler ermutigt, in Zen Zentren zusammenzuleben. Sie können so miteinander Zen üben, ihr Karma sehen und miteinander wachsen. Es ist wie das Reinigen von Kartoffeln in einem großen Topf voller Wasser: Indem die Kartoffel immer gegeneinander stoßen, werden sie viel schneller sauber, als wenn sie einzeln gesäubert würden.
Wenn wir mit anderen Zen-Übenden zusammenleben und praktizieren, erfahren wir deutlich, wie unsere Meinungen Schwierigkeiten verursachen, indem sie zwischen uns und die anderen treten. Wenn wir uns bemühen, unsere Meinungen und Stimmungen loszulassen, dann ist es möglich, unseren Alltag mit Klarheit und in Harmonie zu leben. Das Leben in einem Zen Zentrum bedeutet, zu üben, unsere Umwelt und Mitwelt klar zu sehen und zu erfahren, miteinander zusammenzuarbeiten, und andere Menschen und Situationen so zu akzeptieren, wie sie sind. Auf diese Weise wird unser Geist mitfühlend und weit und es ist möglich, uneigennützig mit und für andere Menschen zu handeln, eine friedvolle Welt zu gestalten und allen Lebewesen zu helfen.
Diese Hausordnung und Trainingsvereinbarung hilft uns, unsere Meinungen und Unachtsamkeit zu erkennen. Wenn wir einen offenen und weiten Geist bewahren und den Wunsch verspüren, Klarheit und Mitgefühl zu verwirklichen, dann können wir diese Regeln leicht erfüllen.
Trainingsvereinbarungen
Trainingsvereinbarungen
Zen-Übende und insbesondere Mitglieder der Kwan Um Zen Schule können an einem Trainingsprogramm im Zen Zentrum Berlin teilnehmen und ein Zimmer mieten. Rechte und Pflichten der Trainingsteilnehmer sowie Aufgabenbereiche und Befugnisse des Abtes/der Äbtissin und der Vorstandsmitglieder werden durch die nachfolgenden Vereinbarungen geregelt. Der/die Trainingsteilnehmer*in bestätigt hiermit:
(1) Im Zen Zentrum Berlin übe ich Zen in der Praxisform der Kwan Um Zen Schule. Ich verpflichte mich zur Teilnahme an der Morgen- und Abendpraxis sowie an den regelmäßig stattfindenden Zen-Klausuren. Während der Zen-Klausuren und vergleichbaren Veranstaltungen im ZZB werden die Zimmer und Räume ohne Anspruch auf Mietminderung mit anderen Teilnehmern geteilt.
(2) Ich respektiere die Entscheidung des/der betreuenden Meisters*in und des Abtes/der Äbtissin.
(3) Des Weiteren respektiere ich die Meister unserer Schule, alle Vorstandsmitglieder, meine Mitbewohner und alle Gäste im Zen Zentrum Berlin.
(4) Das Hausrecht obliegt dem Abt/der Äbtissin.
(5) Alle Vorstandsmitglieder überschauen die Einhaltung der Hausordnung.
(6) Betreffend des Zen-Trainings folge ich den Entscheidungen des/der betreuenden Meisters*in. Er/sie steuert die Praxisform, -zeiten und -leitung.
(7) Der Abt/die Äbtissin führt Gespräche mit Trainingsbewerbern und entscheidet in engstem Einvernehmen mit dem/der betreuenden Meister*in über die Aufnahme von Trainingsteilnehmern. Er/sie schließt Trainings- und Mietverträge ab. Der/die Hausmeister*in oder eine entsprechend vom Abt/von der Äbtissin beauftragte Person steuert die Vergabe von Zimmern.
(8) Das Trainingsprogramm und das damit verbundene Mietverhältnis bestehen in der Regel drei Monate und orientieren sich an den Kalender-Quartalen (1. Januar/1. April/1. Juli/1. Oktober)
(9) Am Ende eines jeden Quartals finden Gespräche mit dem Abt/der Äbtissin oder dem/der betreuenden Meisters*in statt. Er/sie prüft, ob die Trainingsziele erreicht wurden und ob die Trainingsperioden und das damit verbundene Mietverhältnis verlängert werden.
(10) Der Abt/die Äbtissin kann weitere Ämter (z.B. Verwalter, Hausmeister) an Trainingsteilnehmer im Zen Zentrum übertragen. Diese Personen handeln dann in dessen/deren Auftrag.
(11) Mir ist bewusst, dass die Trainingsperiode im Zen Zentrum mit Selbstverpflichtungen einhergeht und nicht mit einem herkömmlichen Mietverhältnis vergleichbar ist. Werde ich vom Abt/der Äbtissin zum dritten Mal darauf aufmerksam gemacht, dass ich Regeln der Hausordnung missachtet habe, kann ich durch ihn/sie in Absprache mit dem/der betreuenden Meisters*in aufgefordert werden, das Zen Zentrum zu verlassen.
(12) Der Abt/die Äbtissin kann die Trainingsperiode und das damit verbundene Mietverhältnis jederzeit mit einer Frist von 30 Kalendertagen kündigen, wenn Punkt 11 berührt ist.
(13) Wenn ich mein Training beenden möchte, muss ich den Abt/die Äbtissin 30 Kalendertage zuvor darüber informieren.
Administration
Oberster Administrator ist der Vorstand der Kwan Um Zen Schule Deutschland e.V. vertreten durch den Ersten Vorsitzenden/die Erste Vorsitzende. Der Abt/die Äbtissin ist für die Trainingsteilnehmer Ansprechpartner*in in allen administrativen Fragen. Er/sie überschaut die Miet- und Trainingsverträge und die Einhaltung der Mietzahlungen in Kooperation mit dem/der Schatzmeister*in.
(14) Zum Zeitpunkt des Einzugs zahle ich Trainingsgebühr/Miete und eine Mietkaution in Höhe einer Trainingsgebühr/Miete. Die Schlüsselkaution ist bei Erhalt der Schlüssel fällig. Außerdem muss jeder Bewohner/jede Bewohnerin bereits zur Probezeit und vor dem Einzug nachweisen, dass er/sie über eine Haftpflichtversicherung verfügt.
(15) Die aktuellen Beträge legt der Abt/die Äbtissin gemeinsam mit dem/der Schatzmeister*in fest.
(16) Jeweils am Ersten des Monats ist die Trainingsgebühr/Miete per Überweisung auf folgendes Konto zu entrichten:
Kwan Um Zen Schule Deutschland e.V.
GLS Bank BLZ 43060967 Konto 1121-792-602
BIC: GENODEM1GLS IBAN: DE66 4306 0967 1121 7926 02
(17) Gäste, die nur ein kurzes Trainingsprogramm absolvieren, können ihren Trainingsbeitrag beim/bei der Schatzmeister*in bar bezahlen. Der fällige Betrag ist sofort bei Eintritt ins Zen Zentrum zu entrichten und zusammen mit der Schlüsselkaution zu bezahlen.
(18) Der Abt/die Äbtissin (oder sein Vertreter) überwacht regelmäßig in Kooperation mit dem/der Schatzmeister*in die Bezahlung fälliger Rechnungen, wie Trainingsgebühr/Miete, Telefon und Stromverbrauch.
Gemeinschaftsleben
Gemeinschaftsleben
In einer Zen-Gemeinschaft zu leben, heißt, einen Praxis-Geist zu bewahren und sich gegenseitig zu unterstützen und zu helfen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe werden folgende Vereinbarungen getroffen:
(19) Es finden monatliche Haustreffen statt, die vom Abt/von der Äbtissin oder von einem durch ihn/ihr bestellten Beauftragten geleitet und protokolliert werden.
(20) Wöchentliche Haustreffen können vom/von der Hausmeister*in oder einem/einer Trainingsteilnehmer*in geleitet werden. Auch für diese Treffen wird ein Ergebnisprotokoll erstellt und eine Kopie an den Abt/die Äbtissin weitergeleitet. Die Haustreffen fördern eine gute Kommunikation unter den Bewohnern und Trainingsteilnehmern. Hier werden Zeit- und Reinigungspläne abgesprochen, Ankündigungen und Vorschläge vorgebracht und Fragen erörtert. Wenn ein Bewohner/eine Bewohnerin einmal nicht am Haustreffen teilnehmen kann, muss er/sie sich über die getroffenen Vereinbarungen in Kenntnis setzen und sicherstellen, dass die jeweils betreffenden Arbeiten, wie Küchendienst, Reinigungsarbeiten etc. und Verpflichtungen geleistet werden können.
(21) Alle Einkäufe für das Zen Zentrum Berlin bis € 100,- erfolgen auf Anweisung des Abtes/der Äbtissin. Größere Anschaffungen bedürfen der Zustimmung des Vorstandes.
(22) Wer sich für eine Trainingszeit von drei oder mehreren Monaten im Zen Zentrum aufhält, ist aufgefordert, telefonische Anfragen über Praxiszeiten zu beantworten, Gästen die Tür zu öffnen und dafür zu sorgen, dass niemand vor einer verschlossenen Tür (einem verschlossenen Tor) steht.
(23) Gäste werden stets freundlich behandelt und gastfreundlich betreut.
Zen Zentren und Klöster werden traditionsgemäß sehr sauber gehalten. Jeder/jede Bewohner*in wirkt daran mit, die Gemeinschaftsräume und öffentlichen Räumlichkeiten regelmäßig zu reinigen und alles, was genutzt wird, in dem guten Zustand zurückzulassen, wie es vorgefunden wurde.
(24) Alle Bewohner und Gäste beteiligen sich an der Reinigung der Gemeinschaftsräume: Küche, Bad, Toilette und Flure. Die Gemeinschaft entwirft einen verbindlichen Reinigungsplan.
(25) Persönliche Gegenstände dürfen nur in Absprache mit dem Abt/der Äbtissin in Gemeinschaftsräumen abgestellt werden (mit Ausnahme von Hygieneartikel im Bad).
(26) In Küchenschränken und im Kühlschrank können persönliche Nahrungsmittel mit dem Namen des Eigentümers/der Eigentümerin gekennzeichnet aufbewahrt werden.
(27) Nach dem Kochen und den Mahlzeiten wird sofort gemeinsam oder nach interner Absprache in jeweiliger Zuständigkeit das Geschirr abgewaschen, abgetrocknet und ebenso wie übrig gebliebene Speisen weggeräumt. Es wird für eine gute Belüftung gesorgt.
(28) Wir trennen den Müll in Papier, Plastik, Altglas und Restmüll. Jeder/jede ist für die korrekte Trennung seines/ihres Abfalls verantwortlich.
(29) Bad und Toilette werden für den nächsten Benutzer in einem sauberen Zustand hinterlassen. Alle persönlichen Hygieneartikel sind auf dem dafür vorgesehenen Regal im Bad oder im eigenen Zimmer aufzubewahren. Der Duschvorhang hängt beim Duschen in der Duschtasse. Das Abflusssieb wird nach jedem Duschen gereinigt.
(30) Der/die Hausmeister*in wird über alle Mängel informiert. Einfache Angelegenheiten, wie eine durchgebrannte Glühbirne, werden durch diejenige Person behoben, die sie zuerst bemerkt oder vom /von der Hausmeister*in delegiert.
(31) Wer einen Raum zuletzt verlässt, schaltet das Licht aus.
(32) Gemeinsame und nicht besetzte Zimmer dürfen nur vom Abt/der Äbtissin eingerichtet werden. Änderungen in Gemeinschaftsräumen müssen vom Abt/der Äbtissin genehmigt sein. Das gilt auch für das Abstellen von privaten Gegenständen im Abstellraum.
(33) In Gemeinschaftsräumen dürfen keine Pflanzen ohne vorherige Absprache mit dem Abt/der Äbtissin abgestellt werden.
(34) Die Thermostate in den Gemeinschaftsräumen und solche, die mehrere Räume betreffen, werden nur im gegenseitigen Einvernehmen verstellt. Bei Meinungsverschiedenheit entscheidet der Abt/die Äbtissin.
(35) Die Gestaltung des Dharmaraums und des Altars erfolgt ausschließlich durch den Abt/die Äbtissin oder durch den betreuenden Meister/die betreuende Meisterin.
Privaträume und Privatsphäre
Der Zustand der Räumlichkeiten reflektiert unseren Geist. Entsprechend betonen wir Ordnung als Ausdruck unserer Praxisbemühung um Klarheit.
(36) Alle Trainingsteilnehmer und alle Gäste halten ihre Räume sauber.
(37) Um eine meditative Atmosphäre zu gestalten, respektieren wir das Bedürfnis nach Stille. Entsprechend werden (Telefon-)Gespräche, Musikhören, Fernsehen, Musizieren etc. so achtsam geführt, dass sie außerhalb des eigenen Raumes kaum zu hören sind oder dies nur im Einverständnis mit den anderen Mitbewohnern geschieht.
(38) Nach 22 Uhr herrscht Nachtruhe.
(39) Trainingsteilnehmer können jederzeit privaten Besuch empfangen. Der Abt/die Äbtissin wird von den Trainingsteilnehmern über anstehende Besuche im Voraus informiert. Die Besucher können nach Absprache bis zu drei Tagen pro Monat in dem jeweiligen Zimmer des Trainingsteilnehmers/der Trainingsteilnehmerin kostenfrei übernachten. Gäste, die länger bleiben, zahlen eine Gästepauschale. Die Trainingsteilnehmer*innen tragen dafür Sorge, dass ihre Gäste mit der Hausordnung und den Grundsatzregeln vertraut sind und den regulären Ablauf der Praxis respektieren. Bis zu drei Nächte im Monat können Gäste kostenfrei im Zimmer des/der Bewohner*in untergebracht werden. Danach sind € 5,- pro Gast und Übernachtung zu bezahlen (bis zu einer Aufenthaltsdauer von einer Woche). Wird der Gast in einem eigenen Zimmer untergebracht, zahlt er den Mitgliedstarif dafür.
(40) Die Räume anderer Bewohner*innen werden nur nach vorherigem Anklopfen betreten.
(41) Haustiere sind im Zen Zentrum Berlin nicht erlaubt.
(42) Bei Beendigung der Trainingsperiode werden alle privaten Gegenstände mitgenommen und dürfen nicht im Zen Zentrum gelagert werden.
Telefon & Internet
Telefon & Internet
(43) Bevor das WLAN des Zen Zentrums genutzt werden darf, ist eine „WLAN-Nutzungsvereinbarung“ zu unterzeichnen.
(44) Es besteht eine Telefon und Internetflatrate, die in der monatlichen Trainingsgebühr enthalten sind. Zusätzliche Gebühren, die durch die Nutzung von Sonderrufnummern und Auslandsgesprächen entstehen, werden dem/der Schatzmeister*in gemeldet und innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Rechnung bezahlt.
Sicherheit und Schutz
Sicherheit und Schutz
(45) Auf dem Gewerbehof Gottschedstr. 4 gab es in der Vergangenheit mehrere Einbrüche. Deshalb sind wir angehalten die Eingangstür zu unserem Aufgang geschlossen zu halten.
(46) Die beiden Eingangstüren zur Etage des Zen Zentrum sind stets verschlossen zu halten. Die Dachfenster sind beim Verlassen des Zen Zentrums sowie bei Regenwetter zu schließen. Wer Dachfenster öffnet ist verantwortlich dafür, dass sie wieder geschlossen werden.
(47) Höchste Achtsamkeit gilt der Feuersicherheit. Gekocht wird ausschließlich in der Küche. Zusätzliche Heizkörper sowie unbeaufsichtigte offene Feuerquellen, wie Kerzen etc. sind nicht erlaubt.
(48) Im Treppenhaus werden keine Gegenstände gelagert. Fahrräder (eins pro Person) können im Treppenhaus abgestellt werden, solange der/die Besitzer*in Trainingsteilnehmer*in im Zen Zentrum Berlin ist.
Grundsatzregeln
Die folgenden Grundsatzregeln gelten für alle, die das Zen Zentrum Berlin besuchen, unabhängig von der Dauer, d.h. sie gelten auch für Gäste:
(49) Es wird kein Fleisch, kein Fisch und kein Geflügel ins Zen Zentrum gebracht, dort zubereitet oder verzehrt. Dies gilt auch für das Treppenhaus im Aufgang 5.
(50) Es werden weder Alkohol noch illegale Drogen im Zen Zentrum und im Treppenhaus des Aufgangs 5 konsumiert.
(51) Es dürfen keine Waffen (z.B. feststehende Messer, Schusswaffen) mit ins Zen Zentrum gebracht werden.
(52) Das Rauchen ist nur außerhalb des Gebäudes gestattet.
(53) Das Betreten des Zen-Zentrums ist nur ohne Schuhe (ausgenommen Hausschuhe) erlaubt. Straßenschuhe werden ordentlich in den Regalen im Außenflurbereich abgestellt.
(54) Über den Fußboden im Zen Zentrum wird mit leisen Schritten gegangen. Im Dharmaraum tragen wir stets Strümpfe.
(55) Alle Bewohner und Gäste werden ruhig und achtsam angesprochen. Es wird auf eine stille und meditative Stimmung geachtet.
(56) Wenn es mit anderen Trainingsteilnehmern zu Problemen kommt, dann bewahre ich einen weiten und mitfühlenden Geist. Ich halte nicht an meiner Meinung und an meinen Gefühlen fest, sondern versuche, Harmonie herzustellen. Ich begegne meinen Mitmenschen so, als wäre er/sie Buddha. Die Bemühung, Konflikte zu lösen, sehe ich als meine Zen-Übung und daher als eine dringende Aufgabe. Bei Problemen, die für mich schwer zu lösen sind, hole ich den Rat des Abtes/der Äbtissin oder des betreuenden Meisters/der betreuenden Meisterin.
(57) Der Dharmaraum ist ein Ort der Stille und der Meditation. Ich führe dort keine Gespräche/Diskussionen mit anderen.
(58) Ich folge der gemeinsamen täglichen Zen-Übung, die mit dem betreuenden Meister/der betreuenden Meisterin abgesprochen ist.
(59) Ich nehme an den öffentlich stattfindenden Zen-Übungen dienstags, freitags und an Wochenenden sowie an den Zen-Klausuren teil. Eine ermäßigte Teilnahmegebühr gilt für Bewohner*innen mit Trainingsvereinbarung.
(60) Außerhalb der Zen-Übungszeiten steht der Dharmaraum allen Trainingsteilnehmern und Gästen für die individuelle Zen-Praxis zur Verfügung. Die Zeiten für unterschiedliche Praxisformen, wie Niederwerfungen, Kido oder stille Zen-Meditation werden vom betreuenden Meister/der betreuenden Meisterin festgelegt.
Erklärung und Haftungsausschluss
Erklärung und Haftungsausschluss
Ich habe alle Regeln gelesen, verstanden und erkenne sie an. Ich verpflichte mich diese Hausordnung einzuhalten und stimme den Vereinbarungen zu.
Die Teilnahme am Zen-Trainingsprogramm erfolgt auf eigene Verantwortung.
Die Veranstaltungsleiter*in und die Kwan Um Zen Schule Deutschland e.V. übernehmen keine Haftung für Personen-, Vermögens- und / oder Sachschäden, die während der Teilnahme an den Veranstaltungen und des Aufenthaltes in den Räumlichkeiten der KUZS Deutschland entstehen.
Alle meine Tätigkeiten während des Zen-Trainings sind freiwillig und ich bin selbst verantwortlich für alle Folgen.
Ich bin mir bewusst, dass das Zen-Training kein Ersatz für eine evtl. notwendige psychotherapeutische und / oder medizinische Behandlung sein kann.
Lehrtexte von Lehrern der Kwan Um Zen Schule
Videos mit Lehrreden von Meistern der Kwan Um Zen Schule
Bücher
Bücher von Lehrern der Kwan Um Zen Schule
Audio
Reden und Gesänge